Anfangsvermögen
meint das Vermögen am Tag der Hochzeit und entscheidet beim Zugewinnausgleich nach Abzug vom Endvermögen über die Höhe des Anspruchs, der ggf. auszugleichen ist. Seit der Reform des Güterrechts in 09/09 wird auch ein negatives Anfangsvermögen berücksichtigt.
Begrenzung
des nachehelichen Unterhalts verhindert einen lebenslangen Zahlungsanspruch und erfordert stets eine Einzelfallprüfung. Abgestellt wird auf den Umstand, ob ehebedingte Nachteile bestehen.
Child-Abduction
ist in jedem Fall ein international geächteter Vorgang und zwingt aufgrund der Haager Übereinkunft die nationalen Gerichte, das Kind, das z.B. im Rahmen des Besuchsrechts entführt wurde, zu dem benachteiligten Elternteil zurück zu führen.
Dynamisierung
des Kindesunterhalts, derzeitige Formulierung z.B. „115 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe“ verhindert, dass im Fall einer Anpassung der Düsseldorfer Tabelle oder bei Älterwerden des Kindes eine entsprechende Abänderung geltend gemacht und eingeklagt werden muss. Im Falle der Zwangsvollstreckung errechnet der Gerichtsvollzieher selbst die jeweils aktuelle Zahlungspflicht.
Einkommen
des zum Unterhalt Verpflichteten sind auch 13. Gehälter und Bonuszahlungen. Variieren letztere, so ist der Durchschnitt der letzten drei Jahre anzunehmen. Vom Einkommen abgezogen werden manche Belastungen und tatsächliche Rücklagen für die private Altersvorsorge bis zu 4 % des Brutto-Einkommens bei Angestellten bzw. 24 % der Erwerbseinkünfte Selbständiger.
Feststellung
der Vaterschaft setzt die Klärung der Abstammung nach § 1598 a BGB oder durch Gutachten und ggf. die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen voraus. Bei der Anfechtung ist die Zweijahresfrist ab Kenntnis unbedingt zu beachten.
Getrenntleben
liegt auch dann vor, wenn die Eheleute unter einem Dach leben, jedoch getrennt wirtschaften, vergleichbar mit einer Wohngemeinschaft, z.B. „meine Hälfte vom Kühlschrank, deine Hälfte vom Kühlschrank“. Der Scheidungsrichter verlässt sich auf Ihre zeitlichen Angaben zum Getrenntleben, sie sollten mit Ihren steuerlichen Angaben übereinstimmen!
Hausrat
sollte tunlichst ohne die Einbeziehung Dritter aufgeteilt werden. Grundsätzlich geschieht dies nicht durch finanziellen Ausgleich, sondern durch reale Teilung.
Internationales
Familienrecht muss jeweils gesondert geprüft werden, bei uns finden Sie einen nützlichen link.
Jugendämter
sind zuständig, wenn sich die Beteiligten über das Besuchsrecht/Umgangsrecht oder den Kindesunterhalt nicht einigen können und werden vom Familiengericht in Sorgerechtsverfahren stets angehört. Nutzen Sie das Beratungsangebot dort.
Kinder
leiden am schwersten unter der Trennung, sie sollten nicht auch noch mit den Problemen der Erwachsenen belastet werden. Sprechen Sie weder in ihrer Gegenwart noch mit ihnen selbst über Ihre Differenzen. Der Ihren Kindern zustehende Unterhalt wird in der Regel dann gerne gezahlt, wenn weiterhin ein guter Umgang gewährt wird.
Lebensversicherungen
auf Kapitalbasis fallen nicht in den Versorgungsausgleich. Sie sind mit dem sog. Fortsetzungswert/Zeitwert im Rahmen des Güterrechts zu berücksichtigen.
Mangelfälle
werden immer häufiger. Ein Mangelfall liegt vor, wenn dem zum Unterhalt Verpflichteten nach Ermittlung der Ansprüche aller Berechtigten im gleichen Rang nicht mehr genug zum Leben bleiben würde. Um dies zu verhindern, ist ihm stets sein Selbstbehalt zu belassen. Der Rechenweg dorthin ist nicht immer eindeutig.
Namen
Ihren früheren Namen können Sie nach Rechtskraft der Scheidung wieder annehmen, wenn Sie beim Standesamt einen entsprechenden Antrag stellen.
Orientierungsphase
nennt man die Zeit, die dem Kind in der Ausbildung zugebilligt wird, bis es seine Entscheidung über eine weitere Ausbildung oder seinen beruflichen Werdegang getroffen hat.
PKW
der als Familienkutsche genutzt wird, also privat, zum Einkaufen und für Urlaube, fällt unter den Hausrat und ist dort auszugleichen, nicht im Rahmen des Zugewinns.
Quote
bezeichnet den Anteil am Kindesunterhalt, den ein Elternteil ab Volljährigkeit des Kindes übernehmen muss. Während bei Minderjährigkeit des Kindes ein Elternteil betreut und erzieht, während der andere zahlt, teilen sich beide Eltern die Zahlungspflicht ab dem 18. Geburtstag ihres Kindes entsprechend dem Verhältnis ihrer Einkünfte.
Rang
beschreibt die Hierarchie mehrerer Unterhaltsberechtigter. Zunächst müssen die Ansprüche von minderjährigen Kindern sowie volljährigen Kindern in Allgemeiner Schulausbildung befriedigt werden, auf Rang zwei folgen Elternteile, die wegen der Betreuung kleiner Kinder unterhaltsberechtigt sind, sowie Ehegatten nach langer Ehedauer, ab Rang drei folgen volljährige Kinder und andere.
Scheidung
kann entgegen landläufiger Meinung auch dann gegen den Willen des Anderen beantragt werden, wenn nur ein Jahr Trennungszeit verstrichen ist und ohne dass die Beteiligten eine Scheidungsvereinbarung präsentieren. Die Scheidung ist im Übrigen nicht so teuer, wie manche annehmen. Auch bei guten Einkommensverhältnissen kommt man mit einer „Scheidung-Schottisch“ (ein Rechtsanwalt stellt den Scheidungsantrag, der andere Ehegatte stimmt ohne eigenen Rechtsanwalt nur zu, kein sonstiger Streit) mit rund 2.500,00 € inkl. der Gerichtskosten aus.
Tilgungen
alter oder gemeinsamer Schulden sind bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann verlangt werden, dass sich der Schuldner durch eine Privatinsolvenz von diesen Lasten befreit. Auch Tilgungen von Immobiliendarlehen kürzen das unterhaltsrechtliche Einkommen, wenn der andere Ehegatte über den Zugewinnausgleich oder aufgrund gemeinsamen Eigentums an der Immobilie von der Tilgung profitiert. Unterscheide stets Zinsanteile der Raten, die anderen Regelungen unterliegen!
Unterhalt
ist ein überaus komplexes Thema. Von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt hat jeder schon einmal gehört, aber entgegen einer weitverbreiteten Meinung hat auch der nichtverheiratete Elternteil wegen Betreuung seines Kindes einen Unterhaltsanspruch, der über das 3. Lebensjahr des Kindes mitunter weit hinaus geht und dem Ehegattenunterhalt wegen Kinderbetreuung weitgehend angeglichen wurde.
Versorgungsausgleich
nennt der Familienrechtler den Ausgleich von Rentenanwartschaften im Zusammenhang mit der Scheidung. Er findet statt, wenn eine Bagatellgrenze überschritten ist, und wird bei jeder Scheidung von Amts wegen, also automatisch ohne gesonderten Antrag durchführt, wenn seit der Heirat wenigstens drei Jahre verstrichen sind. Im Wesentlichen überträgt jeder Ehegatte die Hälfte seiner Altersvorsorge auf den anderen Ehegatten. Entsprechend dem Scheidungsbeschluss wird von einem Rentenkonto zum anderen umgebucht.
Wohnwert
muss sich im Rahmen der Unterhaltsberechnung derjenige zurechnen lassen, der im Eigentum lebt und dabei nach Abzug seiner Finanzierungsraten günstiger wohnt als zur Miete. Mit zunehmender Trennungsdauer, spätestens mit Einreichung des Scheidungsantrags, richtet sich der Wohnwert an der objektiven Marktmiete, die bei Vermietung der Immobilie erzielt werden könnte, und lässt Tilgungsleistungen außer Betracht (es sei denn, sie stellen private Altersvorsorge dar, s. oben/Einkommen).
Zugewinn
ist hälftig auszugleichen. Verfügt ein Ehegatte am Ende der Ehe über ein höheres Gesamtvermögen als am Tag der Hochzeit, hat er also während der Ehe Vermögen „hinzugewonnen“, muss er die Hälfte dieses Mehrwerts an den anderen bezahlen, es sei denn, die Ehegatten haben notariell die Durchführung des Zugewinnausgleichs (ZA) ausgeschlossen oder Gütertrennung vereinbart. Beachte: Auch in der Ehe bleibt jeder alleiniger Eigentümer seines Hab und Guts und haftet nicht für die Schulden des anderen. Der Zugewinnausgleich führt nicht zur Neuverteilung des Eigentums, sondern versteht sich ausschließlich als Zahlungsanspruch. Gemeinsames Eigentum wir allerdings häufig in Zusammenhang mit dem ZA auseinandergesetzt.
Selbstverständlich gibt es zu jedem Buchstaben noch eine Vielzahl weiterer Nennungen, vgl. Sie auch unsere Seite "Aktuelles". Andererseits können wir unser Wissen und unsere Erfahrung ohnehin nicht in der im Internet gebotenen Kürze zusammenfassen, mehr erfahren Sie von uns im persönlichen Gespräch.