Aufgrund der Bedeutung von Wohnraum für unsere Gesellschaft wurde das Mietrecht im Laufe der Jahre immer komplizierter, so dass die Beteiligten oft Vor- und Nachteile ihrer Position nicht abschätzen können. Aktuell durchlaufen die gesetzlichen Regelungen zum Mietrecht erneut eine weitere Änderungswelle, unter anderem zur Förderung der energetischen Modernisierung sowie zur Begrenzung des rasanten Anstiegs der Mietpreise in deutschen Großstädten, in welchen München als Paradebeispiel gilt. Doch auch im gewerblichen Mietrecht weitet die höchstrichterliche Rechtsprechung zunehmend den aus dem Wohnraum bekannten Mieterschutz auf Gewerbetreibende aus.
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf die Beantwortung und rechtliche Weichenstellung in allen Bereichen des Mietrechts spezialisiert. Wir vertreten die Interessen von Mietern und Vermietern und stehen mehreren Hausverwaltungen und Genossenschaften beratend zur Seite.
Dies betrifft rechtliche Fragestellungen wie Mietvertragsgestaltung, Zeitmietvertrag, Aufhebungsvertrag, Kündigung wegen Eigenbedarfs, Modernisierung, Räumung, Mängelbeseitigung, Minderung, Betriebskostenabrechnung, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Renovierungspflichten, Mietkaution und vieles mehr.
Zudem berät und vertritt unsere Kanzlei regelmäßig zu rechtlichen Fragestellungen des oft schwierigen Verhältnisses der Eigentümer untereinander, der Eigentümergemeinschaften und der jeweils beauftragen Hausverwaltungen im Rahmen des WEG-Rechts.
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Wir informieren Sie auf unserer Internetseite verständlich aufbereitet laufend über Aktuelles wie neue Urteile sowie sonstige Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetz.