Forderungsbeitreibung

Nichts ärgert Geschäftstreibende mehr, als der Zahlungsausfall nach Erbringung der eigenen vertraglich geschuldeten Leistung. Nicht in jedem Geschäftsfeld ist es möglich, stets nur nach Erhalt eines Vorschusses tätig zu werden. Daher ist eine effiziente Forderungsbeitreibung unerlässlich.

Wir helfen Ihnen hierbei gerne durch Erstellung eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens und - soweit dieses wider Erwarten keine Wirkung zeigen sollte - durch Beantragung eines gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheids. Nach Erlangung eines vollstreckbaren Titels kann die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durch Konten- oder Lohnpfändungen oder eine Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher beigetrieben werden.

Im Gegensatz zur Forderungsbeitreibung durch Inkassounternehmen, welche Forderungen zumeist ungeprüft durch maschinell erstellte Schreiben geltend machen, kann ein Rechtsanwalt im Falle von Einwendungen des Schuldners entsprechend frühzeitig reagieren.

Soweit der Schuldner von Ihnen durch Mahnung in Zahlungsverzug gesetzt wurde, ist dieser auch zum Ersatz unseres Honorars verpflichtet, wodurch für Sie keine Kosten im Rahmen der Beitreibung entstehen. Nur im Falle der Vermögenslosigkeit des Schuldners fällt unser Honoraranspruch auf Sie zurück, wobei in solchen Fällen insbesondere mit langjährigen Mandanten stets eine für beide Seiten erträgliche Lösung durch entsprechende Vergütungsvereinbarungen gefunden werden konnte.

Nutzen daher auch Sie wie zahlreiche Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige unsere langjährige Erfahrung im Rahmen der Forderungsbeitreibung, um auch Ihre Zahlungsausfälle zu minimieren.

Gerne können Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage zusenden.