Bislang bekamen Unterhaltsberechtigte, die Ihre Ansprüche gegen einen im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen durchsetzen wollten, zwar grundsätzlich in Deutschland schnell zu ihrem Anspruch und einem Titel, die praktische Durchsetzung führte aber oft zu größeren Schwierigkeiten. Die Vollstreckung im Ausland gestaltete sich umständlich. Seit 18.06.2011 gilt die EG-Unterhaltsverordnung. Dies bedeutet für Kinder und andere Unterhaltsberechtigte eine deutliche Erleichterung bei der europaweiten Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Beispiel: eine deutsche Mutter kann direkt den französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, ein deutsches Unterhaltsurteil für ihr Kind und für sich zu vollstrecken und umgekehrt.