Kurze Ehen können seit der Reform des Versorgungsausgleichs nun schneller und unkomplizierter geschieden werden: Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur dann statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt, § 3 III VersAusglG. Nach unserer Erfahrung kann die Verfahrensdauer weniger als 1 Monat betragen!