Seit 01.07.2014 gelten die Regelungen für die sog. Mütterrente. Alle Mütter, die ihre Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren haben, bekommen einen Zuschlag von einem Entgeltpunkt pro Kind aus der Rentenkasse. Dies hat auch Auswirkungen auf die Rente der geschiedenen Väter: Über den Versorgungsausgleich kann auch dieser an dem Rentenplus teilhaben. Lassen Sie daher das damalige Scheidungsurteil überprüfen. Eine Abänderung zur Erhöhung Ihrer (künftigen) Rente ist möglich.