Am vergangen Donnerstag, den 5. März 2015 hat der Deutsche Bundestag nunmehr das Gesetz zur Änderung des Mietrechts beschlossen. Nach den derzeitigen Planungen wird der Bundesrat seine Beratungen bis Ende März abschließen und das Gesetz noch im April 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist daher zu erwarten. dass die Neuregelungen am 1. Juni 2015 in Kraft treten.

Die zwei Hauptbestandteile des Gesetzes sind die sogenannte "Mietpreisbremse" und das „Bestellerprinzip“. Weitere Informationen hierzu finden Sie unterhalb in unseren weiteren Veröffentlichungen sowie auf der Webseite des Bundesjustizministerium.