Rentner, Rentnerinnen, Pensionäre und Pensionärinnen, die sich scheiden lassen wollen und die im Rahmen des Versorgungsausgleichs ihrem Ehegatten gegenüber ausgleichspflichtig wären, sollten unbedingt noch vor dem 01.09.2009 den Ehescheidungsantrag einreichen, denn mit der Reform des Versorgungsausgleichs wird auch das sog. Rentnerprivileg abgeschafft, welches es bisher ermöglichte, bis zur Rente des Ehepartners trotz des durchgeführten Versorgungsausgleichs die Rentenbezüge ungekürzt weiter zu beziehen.