Im Heissluftballon über der Serengeti, am Strand von Mauritius, so im vom BGH entschiedenen Fall (XII ZR 48/09), gibt man sich da Ja-Wort und weil man eh' schon dabei ist, regelt man, ganz ohne Notar, so einiges mit, wie z.B. die Gütertrennung. Aber Vorsicht ist geboten. Nur mit einem äußerst schwierigen Diskurs quer durch das mauritische Recht und das deutsche EGBGB ließ sich diese Vereinbarung retten, FuR 11, 626, bzw. - aus der Sicht des/der Anderen - hielt nicht.