Die Tabellensätze erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Erst im Januar 2010 waren sie um 13 % kräftig angehoben worden. Ausnahme: Studenten und Schüler mit eigener Wohnung haben nun Anspruch auf 670 € statt bisher 640 € im Monat. Das Oberlandesgericht hob zugleich in seiner bundesweit angewandten "Düsseldorfer Tabelle" den sogenannten Selbstbehalt als "unterste Opfergrenze" von 900 € auf 950 € im Monat für erwerbstätige und zum Unterhalt verpflichtete Personen an. Dies kann im Mangelfall auf Seiten des Unterhaltsberechtigten sogar zu einer Kürzung des Unterhaltes führen.