Nicht nur das Kindergeld wurde auf 184 € angehoben, auch die Düsseldorfer Tabelle hat sich zum 01.01.10 geändert, zum Teil mit erheblichen Erhöhungen. Ist der Unterhalt richtig tituliert, ändert sich der geschuldete Betrag automatisch.

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, kein Gesetz. Sie bezieht sich auf einen monatlich zu zahlenden Kindesunterhalt. Grundlage ist ein Durchschnittswert auf der Basis einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern. Bei mehr, bzw. weniger Unterhaltsberechtigten sind Abweichungen nach unten, bzw. nach oben vorzunehmen. Das Kindergeld kommt -entsprechend der Leistungsfähigkeit- teilweise zur Anrechnung. Damit alle Besonderheiten, die mit der Berechnung des jeweiligen Unterhaltsanspruchs einhergehen, auch wirklich die entsprechende Beachtung finden, empfehlen wir Ihnen die Unterhaltsberechnung durch uns vornehmen zu lassen.