Auch diese Frage wurde uns häufig gestellt: Verliert eine Tochter ihren Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn sie ein Kind bekommt und das Studium oder eine andere Ausbildung unterbrechen muss? Nein, jedenfalls dann nicht, wenn sie nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes die Ausbildung rasch wieder aufnimmt, BGH NJW 2011,2884.
Interessant auch der Fall einer jungen Frau, die 5 Jahre auf ihren Studienplatz (Zahnmedizin) wartete, während dieser Zeit als zahnmedizinische Assistentin arbeitete, während dieser Zeit keinen Unterhalt verlangte und dann zum Studienbeginn um Unterhalt bat: das OLG Hamm sprach ihr diesen Anspruch zu, Beschl. v. 12.03.12, II-4 UF 232/11
Kein Fall der Unterbrechung liegt vor, wenn ein Kind ein freiwilliges soziales Jahr absolviert, es hat - unter Anrechnung einer eventuellen Vergütung - während dessen Dauer Anspruch auf Unterhalt, vgl. OLG Celle 10 WF 300/11.