Fast jedes anwaltliche Mandat beginnt mit einer unverbindlichen Erstberatung zu einem pauschalen Preis.

 

Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich unabhängig von Umfang und Wert der Angelegenheit auf 190 € netto. Hiervon ist ein Beratungsgespräch von circa einer Stunde erfasst, in dem sich der Anwalt oder die Anwältin einen Überblick über Ihre Fragestellungen verschaffen und Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung geben kann. Im Rahmen dieses Gesprächs erörtern wir mit Ihnen auch die Kosten, die mit einer Mandatierung verbunden wären. Zu diesem Zeitpunkt legen Sie sich noch nicht auf Ihre anwaltliche Vertretung fest. Sie erhalten eine konkrete Vorstellung von den künftigen Kosten und verschaffen sich einen Eindruck von unserer Kompetenz und von der Frage, ob Sie sich auch in menschlicher Hinsicht eine Vertretung durch uns vorstellen und das nötige Vertrauensverhältnis zu Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin aufbauen könnten.

 

Nachdem Sie uns mit Ihrer Beratung und Vertretung mandatiert haben, erfolgt die Abrechnung sodann anhand der gesetzlichen Gebühren, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsieht, oder nach einem zu vereinbarenden Stundenhonorar. Wir gestalten unser Honorar klar und nachvollziehbar. Gesetzliche Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, also in der Regel nach dem Betrag dessen, womit Sie uns beauftragt haben (z.B. der Forderungshöhe). Im Fall einer Stundenhonorarabrechnung notieren wir stets den Umfang und den Inhalt unserer Dienstleistung in einem für Sie einsehbaren Verzeichnis.

 

Wir arbeiten transparent, über die Kosten unserer Tätigkeit sind Sie jederzeit informiert.

 

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, holen wir auf Wunsch deren Deckungszusage ein und rechnen direkt gegenüber Ihrer Versicherung ab. Lediglich in Familienangelegenheiten ist deren Schutz meist auf eine Erstberatung begrenzt.