Scheidung München

Das Familienrecht hebt sich von anderen Rechtsgebieten dadurch ab, dass es sich mit einer Lebenssituation der Beteiligten auseinandersetzt, in der die Rationalität oft von Emotionen aller Beteiligten überlagert ist. Die Konfliktsituation muss daher nicht ausschließlich juristisch, sondern auch auf menschlicher Ebene gelöst werden.

 

Für die meisten Menschen ist dies die Basis ihres Lebens: die Familie, die engsten zwischenmenschlichen Beziehungen. Der mitunter schwierige Gang zum Anwalt soll daher vor allem zielführend sein, das heißt das bestehende Geflecht entwirren, die eigenen wirtschaftlichen und menschlichen Interessen durchsetzen und dabei nicht weitere Streitpunkte schüren.Der Anwalt weiß um die weitreichende Bedeutung, die dem Ergebnis seiner Arbeit für das weitere Leben seines Mandanten zukommt, und hat sich somit fachlich stets auf höchstem Niveau zu halten. Seine Aufgabe reicht allerdings viel weiter – die jeweiligen Gegner sind keine Fremden, zu denen vor und nach dem Verfahren kein näheres Verhältnis besteht: Die Beteiligten verbindet zumindest eine gemeinsame Vergangenheit und häufig – ob gewollt oder nicht – auch künftig eine gemeinsame Elternschaft, die mit der Trennung nicht endet.

Der Anwalt hat den Spagat zu meistern – bestmöglich die Interessen seines Mandanten durchzusetzen und gleichzeitig ein befriedetes Verhältnis zwischen den Beteiligten zu hinterlassen. Dies für Sie zu erreichen, gehört zu unserem Selbstverständnis.

In vielen Fällen sind Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht oder Steuerrecht miteinander verknüpft. Wir bieten Ihnen ein Rundum-Angebot – durch unsere fachanwaltliche Kompetenz sowie durch unsere Kooperationen.

 

 

»Beste Anwaltskanzleien 2022« - stern

Das Nachrichtenmagazin "stern" verlieh unserer Kanzlei wie bereits in den Jahren 2020 (Ausgabe Heft 22/2020) und 2021 (Ausgabe Heft 21/2021) die Auszeichnung "BESTE ANWALTSKANZLEIEN " in dem Rechtsgebiet FAMILIENRECHT.

 

 

Wir beraten und vertreten Sie gerne

  • in allen Bereichen des Familienrechts (umgangssprachlich: Scheidungsrecht)
  • vor und nach einer Eheschließung bezüglich eines Ehevertrags:
    • Dies kann Vorteile bei Selbständigen, Unternehmerehen, ererbtem Vermögen, Ehen mit Auslandsbezug oder Zweitehen bieten.
    • Sie können vorab regeln, was bei Scheidung oder Trennung unnötige Auseinandersetzungen brächte, und damit für sich und Ihre Kinder vorsorgen
  • bei Trennung und Scheidung nationaler und internationaler Ehen:
    • alle Fragen zum Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, dem Unterhalt für die nichteheliche Mutter/den nichtehelichen Vater
    • alle Belange der elterlichen Sorge (Sorgerecht)
    • Güterrecht, Entflechtung wirtschaftlicher Interessen und des ehelichen Vermögens (Zugewinnausgleichsansprüche sowie Vermögensauseinandersetzung und Schuldenauseinandersetzung)
    • Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche)
  • in Fragen der Abstammung, Vaterschaftsanfechtung sowie Vaterschaftsfeststellung
  • zum Thema Elternunterhalt: Wie wir in unserer täglichen Praxis mit Mandanten sehen, wird dieser Punkt immer wichtiger.
  • schnelle und effektive Hilfe zum Schutz vor (drohender) häuslicher oder anderer Gewalt oder Verfolgung (Stalking): Hierbei steht Ihnen das Gewaltschutzgesetz zur Seite. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

 

Wir informieren Sie auf unserer Internetseite laufend über Aktuelles wie neue Urteile aus dem Familienrecht sowie sonstige Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetz.

 

Die stets aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.