Ein Rückblick auf die letzten Monate - 


Ist der "Karrieresprung" endgültig gekippt?
Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens sind grundsätzlich bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigen und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind, ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt, auf wessen Seite die Veränderung - auf Seiten des Unterhaltspflichtigen oder des Unterhaltsberechtigten - eingetreten ist, BGH Az XII ZR 14/06, Urteil vom 06.02.08


Klärungsverfahren
Das Familienrecht sieht jetzt ein sog. Klärungsverfahren vor: Der Mitwirkung an den Tests zur Feststellung der biologischen Verwandtschaft kann man sich mit wenigen Ausnahmen nicht entziehen.

 

Schriftformerfordernis
Das Schriftformerfordernis für einen befristeten Arbeitsvertrag ist durch Übersendung eines unterzeichneten Vertrags durch den Arbeitgeber mit der Bitte um Rückgabe gewährt. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrages, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag wirksam geschlossen. (BAG 7 AZR 1048/06)

 

Abfindung bei Kündigung:
brutto oder netto? Wer mit seinem Arbeitgeber eine Abfindung vereinbart, ist oft erstaunt, wenn er nicht den Betrag ausgezahlt bekommt, den er als Abfindung vereinbart hatte, sondern deutlich weniger. Seit 01.01.2006 ist eine Abfindung in der Regel steuerpflichtig, es sind also die Lohnsteuer, Kirchensteuer usw. vom Arbeitgeber ein-zubehalten und abzuführen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese fallen bei einer Abfindung nicht an und sind deshalb vom Arbeitgeber auch nicht abzuziehen bzw. abzuführen.

Mängelgewährleistung
Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine schuldhafte und zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer mindestens fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für den angeblichen Mangel in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt, BGH, VIII ZR 246/06, v. 23.01.08.

Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer
Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer genügt, mangels anderer Vereinbarung, seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein damit, dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller anderen Arbeitnehmer überschreitet. Nur die längerfristige Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote kann je nach Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten vorwerfbar verletzt. (BAG, Az.: 2 AZR 536/06)

Kaution ist nur Insolvenzforderung
Mieter sollten möglichst keine Barkaution anbieten, sondern ein Sparbuch verfänden o.ä.; legt nämlich der Vermieter die ihm gezahlte Mietsicherheit nicht getrennt von seinem Vermögen an, kann diese im Falle der Insolvenz nicht ausgesondert werden! BGH Urt.v. 20.12.07, IX ZR 132/06

Kindergartenbesuch
Die hierfür anfallenden Kosten sind zum Bedarf eines Kindes zu rechnen und stellen grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar, weil der Kindergartenbesuch in erster Linie erzieherischen Zwecken dient. Einen Mehrbedarf stellen aber regelmäßig nur diejenigen Kosten dar, die den Aufwand für den ½-tätigen Kindergartenbesuch übersteigen, hierfür haben beide Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen, BGH Az.: XII ZR 150/05

Aufenthaltsbestimmung
Auch gegen den Willen des anderen Elternteils kann derjenige, dem das Recht zur Aufenthaltsbestimmung übertragen ist, innerhalb der EU ins Ausland umziehen, Art. 3 S.1 HKÜ, OLG Koblenz 9 UF 450/07

Kosten einer Zahnbehandlung sind Sonderbedarf
Nicht selten werden wir gefragt, ob der Unterhaltspflichtige zusätzlich zum Kindesunterhalt auch Kosten einer Heilbehandlung (mit) tragen muss. Wir bejahen das und zitieren u.a. OLG Celle, AZ: 10 UF 166/07, Meldung vom 10.01.08. Der Senat sah die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung als so genannten Sonderbedarf an, sie seien nicht nur - gemessen am laufenden Unterhalt - außergewöhnlich hoch, sondern würden auch unregelmäßig anfallen. Da beide Eltern über Erwerbseinkommen verfügen, haben sie je zur Hälfte für den Sonderbedarf aufzukommen.

Mobbing
Wer Schmerzensgeld infolge Mobbing vom Arbeitgeber begehrt, trägt die volle Darlegungs- und Beweislast für die begangenen Rechtsgutverletzungen einschließlich des dafür erforderlichen Verschuldens des Arbeitgebers und der aus dem Mobbing resultierenden Erkrankung des Arbeitnehmers. (LArbG Erfurt 2. Kammer, Urteil vom 25.01.2007 - 2 Sa 366/05)

Änderungen im Unterhaltsrecht
Die Änderungen im Unterhaltsrecht ab 2008 werden programmatisch in der Überschrift "Grundsatz der Eigenverantwortung" des neuen § 1569 BGB zu Ausdruck gebracht. Satz 1 lautet: "Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen." Demzufolge wird dieser Unterhalt nur noch als Ausnahme gewährt, z.B. bei Kindesbetreuung, wobei sich zusätzlich die Rangfolgen geändert haben, vorab ist nun der Unterhalt der minderjährigen Kinder zu befriedigen. Da sog. Mangelfälle immer häufiger werden, wird eine gute, fachanwaltliche Beratung noch wichtiger, die Rechtsprechung hierzu wird sich hierzu erst entwickeln müssen.

nachehelicher Aufstockungsunterhalt
Der BGH nimmt die Unterhaltsrechtsreform vorweg und hat die Pflicht zur Leistung von Unterhalt erneut begrenzt, Urteile v 26.09.07,
Az.: XII ZR 11/05 ; XII ZR 15/05. Besserverdienende Ex-Partner sind nur noch für eine begrenzte Übergangszeit zum so genannten Aufstockungsunterhalt, der den ehelichen Lebensstandard erhalten sollte, verpflichtet. Es ist dem Ex-Partner zuzumuten, nach einer bestimmten Zeit auf den Standard der ehelichen Lebensverhältnisse zu verzichten und sich mit dem zu begnügen, was sie aus ihren eigenen Einkünften bestreiten können.  Nur wenn noch ehebedingte Nachteile, zum Beispiel infolge von Kindererziehung oder Haushaltsführung vorliegen, kann eine Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalt ausgeschlossen sein.  

Teillieferungen und Teilabrechnungen
Unternehmer dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht regeln, dass "Teillieferungen und Teilabrechnungen zulässig" sind. Eine solche Klausel verstößt gegen § 307 Abs.2 Nr.1, § 309 Nr.2a BGB, weil sie das in § 320 BGB geregelte Leistungsverweigerungsrecht der Verbraucher erheblich einschränkt, KG Berlin 5 W 344/07 v. 25.01.08.BAG 

 

Recht auf Teilzeit und tarifliche Härtefallregelung
Arbeitnehmer haben nach § 8 TzBfG Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Das ist der Fall, wenn die gewünschte Verringerung zu erheblichen Störungen tariflicher Arbeitszeitmodelle führt.

"Tilgungsfreies" Darlehen
OLG Koblenz, Urteil v. 07.12.06, 5 U 735/06: Darlehensnehmer tilgen gelegentlich einen Kredit mit einer Kapitallebensversicherung. Ist die Ablaufleistung der Lebensversicherung allerdings niedriger als erwartet, kann in der Regel nicht von einer Leistung an Erfüllungs statt ausgegangen werden und die Bank kann vom Darlehensnehmer Zahlung der Differenz verlangen (so auch LG MUC I, Urt.v.28.04.06, 3HK O 708/06 [uZ31/06]). Sie muss allerdings in Betracht ziehen, einen geschäftsunerfahrenen Kunden vorvertraglich auf das Risiko der Unterdeckung hinzuweisen.

Geschlossene Immobilienfonds
Es ist ruhig geworden um die Anpreisungen so mancher "Verbraucher"anwälte, seit der BGH mit seinem Urteil v.17.10.06 -XI ZR 19/05- einen Schlussstrich unter die Rechtsprechung zu den Immobilienfonds-GbR setzte, der Geschäftsführer einer GbR konnte - seiner Aufgabe gemäß - nicht gegen das RBerG verstoßen, wenn er für die Gesellschafter auch vollstreckbare Schuldversprechen abgab, zu denen diese ohnehin verpflichtet waren.

Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Liegen die Kosten, die erforderlich sind, um die Kaufsache in einen mangelfreien Zustand zu versetzen, erheblich über deren mangelbedingten Minderwert, kann der Käufer als Nichterfüllungsschaden grundsätzlich nur die Differenz zum Minderwert ersetzt verlangen, § 463 aF BGB, BGH NJW 08,436

Überrumpelung mit einem Werbevertrag
Immer wieder berichten uns Firmen, dass Ihnen ein Eintrag in ein ominöses Werbeverzeichnis oder eine unerwünschte Anzeigenschaltung untergeschoben wurde. Wir haben für unsere Mandanten die Zahlung meist mit Erfolg ablehnen können, ein gutes Argument liefert auch ein Urteil des AG Calw, NJW-RR 07, 1544, mangels der (immer) fehlenden Angaben zum "wo, wann, wem und wie oft"  - zur Täuschung bei einem Internet-Verzeichnis: LG Köln NJW-RR 08, 296

Schriftform wahren!
Wir hatten an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass ein Fax bei einem längerfristigen Mietvertrag nicht die notwendige Form erfüllt. Ungewöhnlich und interessant ist der Sachverhalt, den der BGH am 19.09.07 entschied: die Parteien hatten die Mietzahlungen mündlich von quartalsweise auf monatlich umgestellt - mit der Folge dass die vertraglich vereinbarte Dauer nicht mehr galt und der Mieter mit gesetzlicher Frist kündigen durfte, XII ZR 198/05

Zwischenablesung bei Auszug
Relativ häufig verlangen Vermieter von einem Mieter, der vor Ablauf der Abrechnungsperiode auszieht, für die Zwischenabrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten eine "Nutzerwechselgebühr". Obwohl diese ihnen meist selbst von dem Abrechnungsunternehmen in Rechnung gestellt wird, ist dies nicht rechtens. Dies stellt der BGH, Az.: VIII ZR 19/07, Meldung vom 20.11.2007, klar, es handele sich um Verwaltungskosten.

Mieterhöhung, weil keine Weisseln geschuldet wird
Haben die Mietvertragsparteien vereinbart, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen macht und erweist sich diese Klausel später als unwirksam, kann der Vermieter im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens einen entsprechenden Zuschlag zur Miete verlangen. Denn die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen hat Entgeltcharakter und wird regelmäßig bei der Bemessung der Miethöhe einkalkuliert, OLG Karlsruhe 18.4.2007, 7 U 186/06

Restwert aus Internetbörsen
Standardmäßig halten die Versicherer der Abrechnung eines Totalschadens entgegen, das durch den Unfall irreparabel geschädigte Fahrzeug hätte bei einem Anbieter im internet noch so und so viel erlösen können. Dies ist im Einzelfall oft streitig, benutzt aber der Geschädigte das Auto nach einer Teilreparatur weiter, ist zwar nach Totalschaden abzurechnen, als Restwert ist jedoch der Preis abzuziehen, der am regionalen Markt hätte erzielt werden können, BGH MDR 07, 1368
Schadensminderungspflicht
Unfallgeschädigte Autofahrer dürfen sich zur Ermittlung und Abrechnung eines Fahrzeugschadens nur dann eines Gutachters bedienen, wenn der Schaden erkennbar oberhalb der Bagatellschadensgrenze von 700 Euro liegt, LG Coburg, 33 S 36/07

Anhörungsbogen
Die Bußgeldbehörde genügt dem Erfordernis eines angemessenen Ermittlungsaufwandes nur dann, wenn sie den KFZ-Halter binnen 2, maximal 3 Wochen von dem mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoß in Kenntnis setzt, AG Homburg, Beschl.v.11.01.06 AZ:5 OWi 1/06.


Alkohol verhindert Versicherungsschutz
Sie dürfen sich betrinken, wie Sie wollen und zu Fuss nach Hause gehen, aber hinterher -sollte etwas passieren- nicht glauben, eine private Unfallversicherung müsse leisten. Bei Fußgängern, für die kein Grenzwert gilt, greift eine entsprechende Ursachenvermutung für den Unfall ab etwa 2,0
ein, im Einzelfall aber sogar darunter. Solche Fälle sind vertraglich von der Regulierung ausgeschlossen, das OLG Köln Az: 5 W 117/06 bestätigte dies.

Zwischenablesung bei Auszug
Relativ häufig verlangen Vermieter von einem Mieter, der vor Ablauf der Abrechnungsperiode auszieht, für die Zwischenabrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten eine "Nutzerwechselgebühr". Obwohl diese ihnen meist selbst von dem Abrechnungsunternehmen in Rechnung gestellt wird, ist dies nicht rechtens. Dies stellt der BGH, Az.: VIII ZR 19/07, Meldung vom 20.11.2007, klar, es handele sich um Verwaltungskosten.