Ein Rückblick auf die letzten Monate -

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"Kuckuckskinder"
Zweifelt ein Kind an der Vaterschaft seines rechtlichen Vaters, so kann es diese klären lassen. Kein Anspruch besteht jedoch nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (AZ: 2UF 49/09) darauf, zu erfahren, ob ein bestimmter anderer Mann der Erzeuger sein könnte. Der gesetzliche Klärungsanspruch steht dem rechtlichen Vater, der rechtlichen Mutter und dem Kind gegenüber den beiden jeweils anderen Familienmitgliedern zu. Unseres Erachtens ist aber eine Klärung der biologischen Vaterschaft nach Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft jedenfalls dann inzident möglich, wenn Unterhaltsansprüche gegen den biologischen Vater geltend gemacht werden oder auch der bis-herige rechtliche Vater Regress für von ihm unwissend an das Kind bezahlten Unterhalt nehmen möchte.

 

Erhöhte Leistungsfähigkeit durch Wohnen mit dem neuen Partner
Für den Unterhaltspflichtigen hat das häusliche Zusammenleben mit seinem neuen Partner finanzielle Konsequenzen. Die ersparten Wohn- und Haushalts-kosten steigern seine Leistungsfähigkeit, so dass sich ein Unterhaltsanspruch des getrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten dadurch erhöhen kann, so erneut die Rechtsprechung, hier OLG Hamm, AZ: 4 UF 151/09, BeckRS 2010, 03659. Für den Unterhaltsberechtigten hat eine neue Beziehung allerdings ggf. weit tiefgreifendere Folgen. Stellt sich die neue Beziehung als ver-festigte Lebensgemeinschaft dar, wofür das objektive Erscheinungsbild der Verbindung ausschlaggebend ist - kann dies zu einer vollständigen Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs führen, aktuell OLG Zweibrücken,

AZ: 2 UF 140/09, BeckRS 2010, 05378
 

Rückforderung von Schenkungen

Der BGH öffnet in seiner Entscheidung v. 03.02.10, AZ: XII ZR 189/06, unter Aufgabe seiner alten Rechtsprechung die Möglichkeit, ehebezogene, aber unbenannte Zuwendungen zumindest partiell zurück zu fordern. Es gelten auch für derartige Schenkungen die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, konkret entschieden für die Hingabe eines hohen Geldbetrages durch die Schwiegereltern und das Scheitern der Ehe der Tochter 6 Jahre später

 

Jugendamtsurkunde (minderjährig) und Volljährigenunterhalt
Dem Fortbestand einer Jugendamtsurkunde über den Unterhalt eines minder-jährigen Kindes steht nicht entgegen, dass dieses inzwischen volljährig ge-worden ist. Der Unterhaltsanspruch ist identisch mit dessen Unterhaltsan-spruch nach Eintritt der Volljährigkeit. Demzufolge braucht ein Kind sich nicht den Unterhalt mit Eintritt der Volljährigkeit (erneut) titulieren zu lassen. Es kann außerdem nach Eintritt der Volljährigkeit ein Erhöhungsbegehren im Wege der Abänderungsklage geltend machen, OLG Köln, AZ 4 UF 60/09 v.10.11.09

Nichtehelichenunterhalt
Das OLG Nürnberg entschied mit Urteil v. 13.08.09, 10 UF 360/09, die Mutter eines nichtehelichen Kindes, die studiere, habe auch über die Dauer von drei Jahren hinaus einen eigenen (Betreuungs-)Unterhaltsanspruch, § 1615 l BGB. Erstaunlich, wie wir meinen, ergibt sich das Fehlen eines Einkommens doch aus der Tatsache des Studiums und im konkreten Fall nicht aus der Betreuung des Kindes.  

Versöhnungsversuch
Ein erneutes Zusammenleben gilt bis zu einer Obergrenze von drei Monaten als Versöhnungsversuch im familienrechtlichen Sinne, § 1567 II BGB, darüber hinaus gilt die Ehe als fortgesetzt und die Berechnung der Trennungszeit beginnt von Neuem, OLG Saarbrücken, 14.09.09, AZ: 6 WF 98/09

 

Düsseldorfer Tabelle 2010
Nicht nur das Kindergeld wurde auf 184 € angehoben, auch die Düsseldorfer Tabelle hat sich zum 01.01.10 geändert, zum Teil mit erheblichen Erhöhungen.
Ist der Unterhalt richtig tituliert, ändert sich der geschuldete Betrag automatisch.

 

   Nettoeinkommen des 
   Barunterhaltspflichtigen

Altersstufen in Jahren 
 

%

Bedarfs-kontrollbetrag

0 - 5

6 - 11

12 - 17

ab 18

1.

bis 1.500

317

364

426

488

100

770/900

2.

1.501 - 1.900

333

383

448

513

105

1.000

3.

1.901 - 2.300

349

401

469

537

110

1.100

4.

2.301 - 2.700

365

419

490

561

115

1.200

5.

2.701 - 3.100

381

437

512

587

120

1.300

6.

3.101 - 3.500

406

466

546

626

128

1.400

7.

3.501 - 3.900

432

496

580

664

136

1.500

8.

3.901 - 4.300

457

525

614

703

144

1.600

9.

4.301 - 4.700

482

554

648

742

152

1.700

10.

4.701 - 5.100

508

583

682

781

160

1.800

ab 5.101 € nach den Umständen des Falles

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, kein Gesetz. Sie bezieht sich auf einen monatlich zu zahlenden Kindesunterhalt. Grundlage ist ein Durchschnittswert auf der Basis einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern. Bei mehr, bzw. weniger Unterhaltsberechtigten sind Abweichungen nach unten, bzw. nach oben vorzunehmen. Das Kindergeld kommt -entsprechend der Leistungsfähigkeit- teilweise zur Anrechnung. Damit alle Besonderheiten, die mit der Berechnung des jeweiligen Unterhaltsanspruchs einhergehen, auch wirklich die entsprechende Beachtung finden, empfehlen wir Ihnen die Unterhaltsberechnung durch uns vornehmen zu lassen.

Eltern haften für ihre Kinder - und ihre Partner
Das bloße, in der Familie geltende Verbot, Musik aus dem Internet zu laden und an bekanntermaßen illegalen Tauschbörsen teilzunehmen, genügt zur Vermeidung von Rechts-verletzungen nicht, wenn dies praktisch nicht überwacht wird. Infolgedessen ist der je-weilige Anschlussinhaber als verantwortlich anzusehen und haftet für die Urheberrechtsverletzungen sowohl der Kinder als auch des Ehepartners, OLG Köln, Urteil v. 23.12.09,
6 U 101/09.

 

Heimvorteil...
Nicht viel Federlesens machte ein polnisches Gericht, welches nur aufgrund der Aussage der Großmutter, ihre Tochter, die Kindesmutter habe ihn „entschlossen“ als den Vater benannt, die Vaterschaft eines Mannes festgestellt und ihn zur Zahlung von Unterhalt verurteilt hat. Wegen Verstoßes gegen den sog. ordre public wurde das Urteil für in Deutschland nicht anerkennungsfähig oder vollstreckbar erklärt, das Verfahren ging immerhin bis zum BGH, XII ZB 169/07, Beschl.v.26.08.09


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Schnelle Ent-Scheidung
Kurze Ehen können seit der Reform des Versorgungsausgleichs nun schneller und unkomplizierter geschieden werden: Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur dann statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt, § 3 III VersAusglG. Nach unserer Erfahrung kann die Verfahrensdauer weniger als 1 Monat betragen!
 

Sorgerecht für Väter
Als die Mutter eines 14-Jährigen zu ihrem neuen Partner in eine andere Stadt umziehen und ihren Sohn mitnehmen wollte, erklärte dieser, in der Heimatstadt bleiben zu wollen, vor allem wegen der Schule und der Freunde. Dem Antrag des Vaters entsprach deswegen das Gericht, OLG Brandenburg, Az 9 UF 21/09, 16.07.09.
In einem Fall, in denen die Eltern nicht einmal in simplen Alltagsfragen zu einer respektvollen Verständigung gelangen, kann die gemeinsame elterliche Sorge, auch teilweise, aufgehoben werden, wenn nur so dem Wohl des Kindes entsprochen wird. Im vom OLG Brandenburg, Az 9 UF 41/09, am 06.08.09, entschiedenen zweiten Fall wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein dem Vater übertragen, auch weil die Geschwister nicht getrennt werden sollten
.

 
Mehrbedarf eines studierenden Kindes
Studiengebühren, Semesterbeiträge und auch Verwaltungskostenbeiträge wurden nun in einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts ausdrücklich als unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf qualifiziert. Diese sind daher von den Eltern zusätzlich zum Ausbildungsunterhalt zu zahlen, sofern diese leistungsfähig sind. Auch für diesen Mehrbedarf gilt aber, dass der Unterhaltsberechtigte den Unterhaltsschuldner zur Zahlung auffordern muss, Unterhalt für die Vergangenheit gibt es nicht, OLG Koblenz, 11 UF 519/08. Ferner können die Eltern die Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung und des Ausgabenbelegs verlangen.
Detektiv beauftragen?

Familien mieten Wohnungen-
wichtig zu wissen daher, dass an der vertraglich festgelegten Größe der Wohnung auch bei Mieterhöhungen oder Betriebskostenabrechnungen nicht zu rütteln ist, BGH VIII ZR 205/08 v. 08.07.09. Ausnahme: die Abweichung überschreitet 10% der Fläche, dann allerdings bestehen sehr weitgehende Rechte zunächst des Mieters, zu denen Ihnen ein Fachanwalt für Mietrecht mehr sagen kann

Detektivkosten
Kann der/die Unterhaltsverpflichtete kaum anders eine eheähnliche Gemeinschaft nachweisen, als durch die Beauftragung eines Detektivs und gelingt dies trotz der anders lautendenen Behauptung des/r Unterhalt Fordernden, so kann auch eine Kostenerstattung i.H.v. rd. 3.400,00 € angemessen sein, OLG Düsseldorf, 24.02.09, II-10 WF 34/08

 

Im Grundsatz gilt: Unterhalt wie bisher
Das „neue“ Unterhaltsrecht führt(e) zu manchen Missverständnissen: ja, es besteht eine Eigenverantwortung des erziehenden Elternteils und der Unterhalt kann zwar begrenzt werden, aber vorrangig ist zu prüfen, ob nicht allein schon die nacheheliche Solidarität zur Unterhaltspflicht führt, diese ergibt sich aus Billigkeitskriterien wie lange Ehezeit, Rollenverteilung und Alter, BGH XII ZR 111/08 v. 27.05.09

 

Kein Rentnerprivileg mehr
Rentner, Rentnerinnen, Pensionäre und Pensionärinnen, die sich scheiden lassen wollen und die im Rahmen des Versorgungsausgleichs ihrem Ehegatten gegenüber ausgleichspflichtig wären, sollten unbedingt noch vor dem 01.09.2009 den Ehescheidungsantrag einreichen, denn mit der Reform des Versorgungsausgleichs wird auch das sog. Rentnerprivileg abgeschafft, welches es bisher ermöglichte, bis zur Rente des Ehepartners trotz des durchgeführten Versorgungsausgleichs die Rentenbezüge ungekürzt weiter zu beziehen.

 

Rückforderung von Unterhalt

Unterhalt ist zum Verbrauch bestimmt, es gibt daher grundsätzlich keine Rückforderung von Unterhalt. Dem konnte man bisher nur begegnen, indem zusätzlich zur Abänderungsklage eine Rückzahlungsklage erhoben wurde. Am 01.09.2009 tritt mit dem FamFG eine neue Regelung in Kraft: Zuviel bezahlter Unterhalt kann aufgrund § 241 FamFG nachträglich zurück gefordert werden, wenn eine Abänderungsklage Erfolg hat.

 

Mietrecht
Auch hierauf wirkt sich das neue FamFG aus: Mussten die Eheleute in der Vergangenheit den Vermieter der Ehewohnung bitten, einer Abänderung des Mietvertrages auf den bleibenden Ehegatten zuzustimmen oder einen entsprechenden Antrag bei Gericht einreichen selbst dann, wenn man sich einig war, so führt ab dem 01.09.09 eine gemeinsame Erklärung der Geschiedenen VON SELBST zur Umgestaltung des Mietverhältnisses, § 1586a BGB

  
Ehegattenunterhalt
Der geldwerte Vorteil eines Firmenfahrzeugs, das privat genutzt werden darf, ist in der Regel - wie im Steuerrecht - mit 1% des Listenpreises des PKW zu veranschlagen, aber um den steuerlichen Nachteil zu korrigieren, OLG Hamm, Urt. v. 30.10.08.
Ausnahmen von der Regel sind im Einzelfall möglich
 
Vermögensausgleich
Das neue Familienverfahrensgesetz wirft seine Schatten voraus: es bedarf einer Prüfung der Interessenlage im Einzelfall, ob besser noch vor dem 01.09.09 ein Scheidungs- und insbesondere ein Verfahren auf Ausgleich des Zugewinns eingeleitet werden soll oder erst nach Inkraftreten des neuen Gesetzes. Als wichtige Änderung fällt auf, dass in Zukunft auch anfängliche Schulden bei der Berechnung einbezogen werden, der Ausgleich also höher ausfallen kann als bisher

Mehrbedarf Kinderbetreuung
Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Kinderbetreuungskosten : Kindergartenbeiträge oder  Aufwendungen für eine vergleichbare kindgerechte Einrichtung sind in den Unterhaltstabellenbeträgen nicht enthalten. Diese gelten damit nun sämtlich als sog. „Mehrbedarf“ des Kindes und sind zusätzlich zum Tabellenunterhalt anteilig entsprechend der Einkünfte beider Elternteile zu bezahlen. (BGH Az:XII ZR 65/07) 
 
Internationale Scheidungen
Wir werden immer häufiger in Fragen angesprochen, die bi-nationale Ehen betreffen, wie: kann ich in Deutschland geschieden werden, welches Recht ist anzuwenden usf. Zu den Beispielen
 
Spanien
und Kroatien finden Sie eine Erstinformation in unserem Archiv, im konkreten Fall sollten Sie rasch einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen

"Es kommt darauf an"

Weder Unterhaltsberechtigte noch -verpflichtete sollten sich mittelfristig von der „neuen“ BGH-Rechtsprechung, AZ: XII ZR 74/08 v. 18.03.09, zum Betreuungsunterhalt zu viel erwarten. Das Verfahren wurde zurück verwiesen und das Berufungsgericht belehrt, es dürfe sich nicht einfach an der Altergrenze des zu betreuenden Kindes von 12 Jahren orientieren. Es kommt stets auf den Einzelfall an. Der BGH betonte aber, dass nach der neuen Rechtslage ein betreuender Elternteil nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes entscheiden könne, ob er das Kind selbst erzieht oder eine andere Betreuungsmöglichkeit wählt. Danach erwartet das Gesetz eine Betreuung auch außerhalb der Familie und dies auch ganztägig, wenn ein entsprechender Kita-Platz verfügbar ist.

 

"Düsseldorfer Tabelle"

vom 01.01.2009 bis 31.12.2009:

(Kindergeld 164,00 EUR/Kind; 170,00 ab dem 3.Kind)

Nettoeinkommen

Altersstufen in Jahren   


 in EUR, gerundet

0-5

6-11

12-17

ab 18

%

bis 1500

281

322

377

432

100

1500-1900

296

339

396

454

105

1900-2300

310

355

415

476

110

2300-2700

324

371

434

497

115

2700-3100

338

387

453

519

120

3100-3500

360

413

483

553

128

3500-3900

383

438

513

588

136

3900-4300

405

464

543

623

144

4300-4700

428

490

574

657

152

4700-5100

450

516

604

692

160


 

Kindergartenkosten
Der BGH hat mit einer Entscheidung vom 05.03.2008 seine Rechtsprechung zu den Kosten für die Kindergartenunterbringung des Kindes geändert. Diese werden nun als „Mehrbedarf“ behandelt und können damit anteilig nach den Einkommensverhältnissen zusätzlich zum Kindesunterhalt verlangt werden (BGH, FamRZ 2008, 1152). 
  
Begrenzung des Krankenunterhalts

Auch nach 23-jähriger Ehe, in der zwei Kinder großgezogen worden sind, kommt im zu prüfenden Einzelfall eine Beschränkung und Befristung des Krankenunterhalts auf eine Übergangszeit von sechs Jahren ab Rechtskraft der Scheidung (mit anschließend auf den angemessenen Lebensbedarf reduziertem Unterhalt) in Betracht, sofern keine ehebedingten Nachteile vorliegen, OLG Frankfurt a.M., Az 3 UF 347/06, auch OLG Celle, Az 15 UF 277/07 (dort bei 5-jähriger Ehe und Eintritt der Krankheit während der Kindeserziehungszeit, NJW 08, 3575)

 

Ehevertrag
Ein im Ehevertrag ohne Gegenleistung vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nichtig (nach § 138 Abs. 1 BGB), wenn die Ehegatten bewusst in Kauf nehmen, dass die Ehefrau wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf weiteres keine eigenen Versorgungsanrechte (abgesehen von Kindererziehungszeiten) erwerben wird. Dies kann sogar dazu führen, dass der gesamte Ehevertrag nichtig wird, weil die Ehefrau bei seinem Abschluss im neunten Monat schwanger war und ihr der Vertragsentwurf erstmals in der notariellen Verhandlung bekannt gegeben wurde BGH Az XII ZR 6/07, Urteil vom 9.7.2008
 
Abholen
Wer das gemeinsame Kind vom Hort, Kindergarten, Schule o.ä. abholt und zum betreuenden Elternteil nach hause bringen darf, ist eine Frage des "täglichen Lebens" und wird durch den rechtmäßig betreuenden Elternteil allein entschieden, OLG Bremen, Beschl.v.01.07.08 4 UF 39/08

 

Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Über das Arbeitsrecht hinaus interessant: Eine Schwangere, deren befristetes Arbeitsverhältnis deswegen nicht verlängert wird, hat Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Arbeitseinkommens und zusätzlich auf angemessene Entschädigung wegen einer Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ArbG Mainz AZ: 3 Ca 1133/08.

Nicht eheliche Lebensgemeinschaft
Wenn ein Partner mit wesentlichen Beiträgen einen Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen (finanziert) hat, dessen Alleineigentümer aber der andere Partner ist, dann kommen nach Beendigung der Lebensgemeinschaft nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§812 Abs. 1 Satz2, 2. Alt. BGB) und nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht. Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Frage, ob Zuwendungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach einer Trennung auszugleichen sind, grundlegend geändert: Az XII ZR 39/06 und XII ZR 179/05, beide 09.07.08

 

(nur) Kirchliche Eheschließung? mit Nichten!
Am 01. Januar 2009 tritt eine Änderung des Personenstandsgesetzes in Kraft, damit fällt das Verbot, sich kirchlich trauen zu lassen ohne vorher beim Standesamt die Ehe geschlossen zu haben. Das Verbot hat historische Gründe, es besteht bereits seit 1875. Früher bildeten kirchliche und staatliche Ehe eine rechtliche Einheit. Insbesondere unter dem Einfluss der Aufklärung entfernten sich jedoch die weltliche und die kirchliche Auffassung von der Ehe so weit voneinander, dass eine Trennung unvermeidlich wurde. Der Gesetzgeber befürchtete, dass die Bevölkerung die Zivilehe aus alter Gewohnheit oder Tradition ignorieren und sich weiterhin ausschließlich kirchlich trauen lassen würde.
 

 

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Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit
Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren. Der Urlaub ist abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit nicht fortgesetzt wird. Der Resturlaub wird weiter übertragen, wenn er nach dem Ende der ersten Elternzeit wegen einer weiteren Elternzeit nicht genommen werden kann. (BAG, Urteil vom 20. Mai 2008 - 9 AZR 219/07)

Tilgungsleistungen
können bis zu 4% des Bruttoeinkommens des Vorjahres als Vorsorge für das Alter Einkommensmindernd berücksichtigt werden, BGH, FuR 08, 283 f, dies wird jedoch nicht einseitig gelten, sondern sowohl für den Pflichtigen, wie auch für den Bedürftigen und wohl auch für sonstige Ansparungen fürs Alter, die gleiche Entscheidung nimmt auch grundsätzlich Stellung zum

Trennungsunterhalt
Mit zunehmender Dauer der Trennung nähern sich die Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit dem an, was für den nachehelichen Unterhalt gilt, BGH vom 05.03.08, XII ZR 22/06.

Zinsen
sind Einkommen auch dann, wenn sie aus dem Zugewinnausgleich fließen, nochmals BGH aaO

Ist der "Karrieresprung" endgültig gekippt?
Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens sind grundsätzlich bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigen und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind, ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt, auf wessen Seite die Veränderung - auf Seiten des Unterhaltspflichtigen oder des Unterhaltsberechtigten - eingetreten ist, BGH Az XII ZR 14/06, Urteil vom 06.02.08


Klärungsverfahren
Das Familienrecht sieht jetzt ein sog. Klärungsverfahren vor: Der Mitwirkung an den Tests zur Feststellung der biologischen Verwandtschaft kann man sich mit wenigen Ausnahmen nicht entziehen.

Kindergartenbesuch
Die hierfür anfallenden Kosten sind zum Bedarf eines Kindes zu rechnen und stellen grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar, weil der Kindergartenbesuch in erster Linie erzieherischen Zwecken dient. Einen Mehrbedarf stellen aber regelmäßig nur diejenigen Kosten dar, die den Aufwand für den ½-tätigen Kindergartenbesuch übersteigen, hierfür haben beide Eltern anteilig nach ihren Einkommens-verhältnissen aufzukommen, BGH Az.: XII ZR 150/05

Aufenthaltsbestimmung
Auch gegen den Willen des anderen Elternteils kann derjenige, dem das Recht zur Aufenthaltsbestimmung übertragen ist, innerhalb der EU ins Ausland umziehen, Art. 3 S.1 HKÜ, OLG Koblenz 9 UF 450/07

Kosten einer Zahnbehandlung sind Sonderbedarf
Nicht selten werden wir gefragt, ob der Unterhaltspflichtige zusätzlich zum Kindesunterhalt auch Kosten einer Heilbehandlung (mit) tragen muss. Wir bejahen das und zitieren u.a. OLG Celle, AZ: 10 UF 166/07, Meldung vom 10.01.08. Der Senat sah die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung als so genannten Sonderbedarf an, sie seien nicht nur - gemessen am laufenden Unterhalt - außergewöhnlich hoch, sondern würden auch unregelmäßig anfallen. Da beide Eltern über Erwerbseinkommen verfügen, haben sie je zur Hälfte für den Sonderbedarf aufzukommen.