"Düsseldorfer Tabelle" ab dem 01.01.2008

 Altersstufe    
Nettoeinkommen in EUR, gerundet0 - 5 
Jahre
6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 Jahre%
bis 1500279322365408100
1500-1900293339384429105
1900-2300307355402449110
2300-2700321371420470115
2700-3100335387438490120
3100-3500358413468523128
3500-3900380438497555136
3900-4300402464526588144
4300-4700425490555621152
4700-5100447516584653160

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, kein Gesetz. Sie bezieht sich auf einen monatlich zu zahlenden Kindesunterhalt. Grundlage ist ein Durchschnittswert auf der Basis einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern. Bei mehr, bzw. weniger Unterhalts-berechtigten sind Abweichungen nach unten, bzw. nach oben vorzu-nehmen. Das Kindergeld kommt -entsprechend der Leistungsfähigkeit- teilweise zur Anrechnung. Damit alle Besonderheiten, die mit der Be-rechnung des jeweiligen Unterhaltsanspruchs einhergehen, auch wirklich die entsprechende Beachtung finden, empfehlen wir Ihnen die Unterhalts-berechnung durch uns vornehmen zu lassen.